Pflegende Angehörige anstellen lassen und fair entlöhnen

Sie möchten pflegende Angehörige anstellen lassen und fair entlöhnen? PflegeHerz begleitet Familien in der Schweiz Schritt für Schritt – von der Pflegeabklärung über die Anstellung bis zur fachlichen Unterstützung zu Hause.

Sie kümmern sich täglich um einen nahestehenden Menschen?

Wir von PflegeHerz begleiten Sie professionell, menschlich und zuverlässig. Wir unterstützen pflegende Angehörige auf dem Weg zur offiziellen Anstellung und sorgen dafür, dass ihre wertvolle Pflegearbeit anerkannt und fair entschädigt wird.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Angehörigen sicher zu Hause zu begleiten

Pflege zu Hause ist eine grosse Verantwortung. Viele Angehörige übernehmen täglich wichtige Aufgaben, oft zusätzlich zu Beruf, Familie und Alltag. Pflege Herz hilft Ihnen dabei, diese Aufgabe nicht allein tragen zu müssen. Wir beraten Sie, klären die Möglichkeiten einer Anstellung und begleiten Sie fachlich sowie persönlich im Pflegealltag.

PflegeHerz Team für Angehörigenpflege

Spitex und Angehörigenpflege – Unterstützung und Entlöhnung für Ihre Pflegearbeit

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag wertvolle Arbeit. PflegeHerz hilft dabei, diese Arbeit sichtbar zu machen und eine mögliche Entschädigung korrekt abzuklären. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Anstellung und stehen Ihnen auch danach weiterhin zur Seite.

In 3 einfachen Schritten zur Unterstützung durch Pflege Herz

1. Voraussetzungen prüfen

Sie pflegen regelmässig eine nahestehende Person, zum Beispiel bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung, beim Lagern oder bei der Mobilität? Wenn Sie volljährig sind und eine dauerhafte Pflegesituation besteht, können die wichtigsten Voraussetzungen für eine Anstellung erfüllt sein. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Anstellung möglich ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

2. Pflegebedarf abklären

Eine diplomierte Pflegefachperson von PflegeHerz besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und klärt den individuellen Pflegebedarf sorgfältig ab. Dabei wird festgehalten, welche Unterstützung im Alltag notwendig ist und welche Pflegeleistungen erbracht werden. Diese Abklärung wird regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten pflegende Angehörige einen Arbeitsvertrag und können für die erbrachte Grundpflege entschädigt werden.

3. Begleitung erhalten

Nach der Anstellung bleiben wir weiterhin an Ihrer Seite. Neben den persönlichen Besuchen können Sie sich bei Fragen jederzeit an Ihre Pflegefachperson wenden. Ob Unsicherheiten im Pflegealltag, organisatorische Fragen, emotionale Belastung oder bei einer Weiterbildung: PflegeHerz begleitet Sie zuverlässig, damit Sie sich in Ihrer Pflegesituation nicht allein fühlen.

Pflege mit Herz – Erfahrungen aus dem Alltag

5/5
avatar-J

«PflegeHerz hat mir geholfen, meine Rolle als pflegende Angehörige besser zu verstehen. Ich fühlte mich von Anfang an ernst genommen und gut begleitet.»

5/5
avatar-M

«Die Unterstützung durch PflegeHerz hat mir viel Sicherheit gegeben. Endlich wusste ich, welche Möglichkeiten ich habe und welche Entlastung mir zusteht.»

5/5
avatar-MM

«Ich pflege meine Mutter zu Hause und war oft unsicher, ob ich alles richtig mache. PflegeHerz hat mich verständlich beraten und mir im Alltag spürbar Druck genommen.»

Fragen zur Pflege und Entlöhnung

Zur entlöhnten Pflege gehören vor allem Leistungen der Grundpflege. Dazu zählen zum Beispiel Hilfe beim Aufstehen und Hinlegen, beim An- und Ausziehen, beim Waschen, Duschen oder Baden, bei Kompressionsstrümpfen, beim Essen und Trinken, beim Toilettengang sowie bei der Zahn- und Mundpflege.

Tätigkeiten aus Betreuung oder Haushalt, etwa Spazierengehen, Begleitung zu Arztterminen, Kochen, Putzen oder ähnliche Aufgaben, werden in der Regel nicht von der Krankenversicherung übernommen und deshalb auch nicht als Pflegeleistung entlöhnt.

Pflegende Angehörige können für anerkannte Grundpflegeleistungen mit CHF 37.90 pro Stunde entschädigt werden. In diesem Betrag sind Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag bereits berücksichtigt.

Wird das gesetzliche Mindesteinkommen erreicht, kann auch eine Anmeldung bei der Pensionskasse erfolgen. Als grobe Orientierung gilt: Bei rund 1 Stunde Grundpflege pro Tag kann ein Bruttolohn von ungefähr CHF 1’000 pro Monat möglich sein.

Ein klassisches Pflegegeld, wie man es aus anderen Ländern kennt, gibt es in der Schweiz in dieser Form nicht.

Stattdessen können sich pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen anstellen lassen und die geleistete Grundpflege auf Stundenbasis vergütet bekommen. Beispiel: Bei etwa 1.5 Stunden Grundpflege pro Tag kann ein Bruttolohn von ungefähr CHF 1’500 pro Monat möglich sein.

Der Lohnrechner dient deshalb als praktische Alternative zu einem typischen Pflegegeldrechner.

Ja. Der Lohnrechner orientiert sich an den Stunden, die Sie eingeben. Es spielt also keine Rolle, ob Sie täglich nur eine halbe Stunde, mehrere Stunden oder deutlich mehr Pflege leisten.

Eine Anstellung als pflegender Angehöriger kann helfen, Lohnausfälle auszugleichen, wenn Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren müssen. Je nach Pflegeaufwand kann die Entlöhnung ähnlich wie bei einer Teilzeit- oder Vollzeittätigkeit ins Gewicht fallen.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Haben Sie Fragen zur Anstellung als pflegender Angehöriger oder möchten Sie wissen, ob Ihre Situation dafür geeignet ist? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns direkt an.

PflegeHerz GmbH
Emmentalstrasse 11 3510 Konolfingen